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Seilwindenprüfung

Wir bieten Seilwindenprüfungen an!

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 31 der Berufsgenossenschaften verlangt, dass Seilwinden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen, vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich (im professionellen Einsatz), durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bei gelegentlichem Einsatz (Nichtprofi) werden Prüffristen von 2 Jahren akzeptiert.

Als Fachbetrieb, ausgerüstet mit einem eigenen Prüfstand und geschulten Mitarbeitern bieten wir diese Überprüfung an! Bei Fragen zur Prüfung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Seilwinden sind gemäß den einschlägigen Vorschriften (VSG 3.1 §19) mindestens einmal jährlich auf ihre Betriebssicherheit hin zu überprüfen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Seilwinde bei uns prüfen zu lassen. Bei dieser Prüfung ist die Zugkraftprüfung ein wichtiger Bestandteil.

Bei Kupplungsverschleiß oder Defekten können vor Ort sofort etwaige notwendige Reparaturen sowie die richtigen Einstellungen vorgenommen und die zulässige Zugkraft der Seilwinde auf der untersten Seillage eingestellt werden.



Unternehmenseigener Prüfstand

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